Allgemeine Mietbedingungen
Vermieter:
Stefanie Basic
Basic Apartments
Put Torova 25
23234 Vir, Kroatien
vir.immobilien@gmail.com
Ansprechpartner Tonka Golub 00385 92 180 1354 vor Ort (deutschsprachiger Reinigungsdienstleister)
1. Vertragsschluss
Die Reservierungsanfrage bzw. Buchung über die Basic Apartments Webseite ist verbindlich, sobald die Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises (Mietpreis, Reinigungskosten, Kurtaxe) eingegangen ist.
Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der bei der Buchung angegebenen Personenzahl belegt werden.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, Buchungen abzulehnen, insbesondere in folgenden Fällen:
- Eigennutzung des Mietobjekts
- Doppelbuchungen aufgrund technischer oder organisatorischer Fehler
- andere schwerwiegende Gründe, die einer Vermietung entgegenstehen
Inklusive sind Bettwäsche, Strom, Wasser und Internet (WLAN). Alle im Haus befindlichen Gegenstände können genutzt werden.
2. Angaben zur Ausstattung des Ferienhauses
- Wohnbereich: 1 Wohnzimmer, 3 Schlafzimmer, Einbauküche mit Esstisch, 1 Badezimmer, 35 m² überdachte Terrasse, großer Parkplatz. Gesamtfläche der Mieträume: ca. 80 m²
- Schlafbereich: 3 Doppelbetten, Kleiderschrank, Bettwäsche und Ventilator
- Küche & Haushaltsgegenstände: moderne Einbauküche, Herd, Spülmaschine, Kühlschrank, Kaffeemaschine, Toaster, Wasserkocher
- Bad & Sanitär: WC, Dusche, Waschmaschine, Fön, Wäscheständer
- Unterhaltung & Kommunikation: Internet (WLAN), Fernseher mit deutschsprachigem TV-Programm, Radio
- Maximale Belegungszahl: 6 Personen
- Haustiere: ja (auf Anfrage gegen Gebühr)
- Anzahl der dem Mieter zu übergebenden Hausschlüssel: 1 Stück
3. Mietpreis und Nebenkosten
Der vereinbarte Mietpreis beinhaltet alle pauschalen Nebenkosten (z. B. Strom, Wasser).
- Zahlungsbedingungen:
- Innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss des Mietvertrags ist eine Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises fällig.
- Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu zahlen.
- Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Mietbeginn) ist der gesamte Mietpreis sofort in voller Höhe zu entrichten.
Zahlt der Mieter nicht fristgerecht, kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten und eine Entschädigung nach den Stornierungsregelungen (Ziffer 6) verlangen.
Bei kurzfristigen Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Mietbeginn erfolgen, ist der gesamte Mietpreis sofort und vor Mietantritt in voller Höhe zu überweisen.
4. Kaution
Die Kaution in Höhe von 150 € zahlt der Mieter an den Vermieter als Sicherheit für überlassene Haus, Schlüssel, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Die Kaution ist zusammen mit Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet, sofern keine Beschädigungen von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen festgestellt werden konnte.
5. Mietdauer
- Anreise: ab 14.00 Uhr
- Späte Anreisen nach 18.00 Uhr müssen dem Vermieter mitgeteilt werden.
- Abreise: bis spätestens 10.00 Uhr
- Das Objekt muss in besenreinem Zustand übergeben werden. Folgende Arbeiten sind durch den Mieter zu erledigen: Spülen des Geschirrs, Entleeren des Kühlschranks und Mülleimers.
6. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
– Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 25 %
– Rücktritt bis zum 30. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%
– Danach und bei Nichterscheinen 100%
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter kann nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig vermieten.
7. Bankverbindung des Vermieters
Die Bankverbindung befindet sich auf der Rechnung.
8. Bankverbindung des Mieters fürr die Auszahlung der Kaution)
Der Mieter teilt dem Vermieter nach Beendigung seines Urlaubs die IBAN-Nummer mit, damit die Kaution, sofern alles in Ordnung ist, zurückgezahlt werden kann.
9. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
10. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu dem Gebäude gehörenden Anlage ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstandener
Schäden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Reinigungsdienstleister Tonka Golub) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
In Spülbecken, Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Mieter die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
11. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
12. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
13. Hausordnung
Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung liegt in den angemieteten Räumlichkeiten aus.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder
sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
15. Rechtswahl
Es findet deutsches Recht Anwendung.